Hilflosen-Entschädigung (HLE)
Die Hilflosenentschädigung (ausbezahlt durch die zuständigen Ausgleichskassen) ist eine Ergänzung zur Finanzierung der Pflegekosten zu Hause und in den Heimen. Sie ist für jene bestimmt, welche die Hilfe leisten.
Entsprechend sind Personen, welche eine Hilflosenentschädigung beziehen, verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Anspruch im Alters- und Pflegeheim Hengert zu melden. Dieser Betrag wird gemäss kantonalen Weisungen dem Bewohner zusätzlich in Rechnung gestellt.
Weitere Infos:
https://www.vs.ch/de/web/avs/formulaires